Recht & Versicherung

Schlüsseldienst: Mieter oder Vermieter – wer zahlt?

Sie sind aus der Wohnung ausgesperrt und fragen sich: Muss ich den Schlüsseldienst selbst bezahlen oder kommt der Vermieter auf? Die Antwort hängt davon ab, wer die Situation verschuldet hat. Wir erklären die rechtliche Situation nach deutschem Mietrecht und zeigen, wann Sie zahlen – und wann nicht.

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Nahaufnahme eines Schlosses an einer Haustür, symbolisiert das Thema Türöffnung und Mietrecht

Schlüsseldienst: Mieter oder Vermieter – die rechtliche Grundlage

Wer für die Kosten einer Türöffnung aufkommt, ist nicht pauschal geregelt. Das deutsche Mietrecht unterscheidet zwischen verschiedenen Szenarien – und in jedem Fall gelten andere Regeln. Der entscheidende Punkt: Wer ist verantwortlich für die Situation?

Die Kosten für einen Schlüsseldienst können zwischen 95 Euro für die reine Türöffnung und mehreren hundert Euro liegen, je nachdem, ob das Schloss beschädigt wurde. Daher lohnt sich ein Blick ins BGB und die Rechtsprechung.

Szenario 1: Sie haben Ihren Schlüssel verloren oder vergessen

Das ist die einfachste Konstellation: Der Mieter zahlt. Das Bundesgerichtshof (BGH) und zahlreiche Landgerichte sind sich einig: Wer seinen Schlüssel selbst verliert oder aus Unachtsamkeit die Wohnung nicht öffnen kann, trägt die Kosten für den Schlüsseldienst selbst (AZ: VIII ZR 73/00).

  • Kosten für die Türöffnung gehen zu Lasten des Mieters
  • Der Vermieter haftet nicht, wenn der Mieter selbst schuld ist
  • Dies gilt auch, wenn der Mieter den Schlüssel nie bekommen hat – dann hätte er den Vermieter vorher kontaktieren müssen

Beispiel: Sie kommen aus dem Kino nach Hause und bemerken: Der Schlüssel steckt noch innen in der Tür. Sie rufen einen Schlüsseldienst an, der die Tür öffnet. Die Rechnung von 120 Euro bezahlen Sie selbst.

Szenario 2: Das Schloss ist kaputt oder beschädigt

Hier ändert sich die Situation fundamental. Der Vermieter ist verantwortlich. Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Vermieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten und Mängel beheben.

Ein defektes oder nicht funktionierendes Schloss ist ein Mangel an der Mietsache. Der Vermieter muss die Kosten für den Schlüsseldienst tragen – und natürlich auch für die Reparatur oder den Austausch des Schlosses.

  • Kosten für Türöffnung trägt der Vermieter
  • Reparatur oder Neukauf des Schlosses trägt der Vermieter
  • Der Mieter muss den Mangel unverzüglich dem Vermieter melden

Beispiel: Sie drehen Ihren Schlüssel, aber das Schloss dreht nicht mehr – es ist gebrochen oder abgenutzt. Sie rufen den Vermieter an. Er muss die Kosten für den Schlüsseldienst und die Schlossreparatur übernehmen.

Szenario 3: Der Mieter hat das Schloss beschädigt

Ist der Mieter schuld an der Beschädigung – etwa weil er unsachgemäß in das Schloss manipuliert hat oder eine Gewalt angewendet hat – zahlt der Mieter. Das ist eine Frage der Verschuldenshaftung.

Allerdings: Die bloße Tatsache, dass Sie einen Schlüsseldienst brauchten, bedeutet nicht automatisch, dass Sie haften. Der Vermieter muss die Kausalität nachweisen – also beweisen, dass Sie das Schloss beschädigt haben.

Szenario 4: Ein zweiter Schlüssel existiert

Manche Mietverträge sehen vor, dass der Vermieter oder ein Nachbar einen Ersatzschlüssel hat. In diesem Fall sollte der Mieter zunächst versuchen, über diese Wege wieder ins Haus zu kommen – und nicht sofort einen Schlüsseldienst rufen.

Nahaufnahme eines Schlosses an einer Haustür, symbolisiert das Thema Türöffnung und Mietrecht

Wer unnötig einen teuren Schlüsseldienst beauftragt, obwohl ein einfacher und kostengünstiger Weg verfügbar war, könnte selbst für die Kosten aufkommen müssen (Schadensersatzprinzip / Mitverschulden).

Dringender Fall: Nachts aus der Wohnung ausgesperrt

Ein 24/7-Notdienst wird nachts schneller vor Ort sein als am nächsten Morgen einen Termin beim Vermieter zu vereinbaren. Die höheren Gebühren für die Nachtschicht (bis 50 % Zuschlag) müssen Sie selbst bezahlen – es sei denn, der Vermieter trägt Schuld (z.B. kaputtes Schloss).

In diesem Fall sollten Sie den Notdienst trotzdem rufen und die Rechnung später dem Vermieter mit einer genauen Erklärung zusenden und Kostenersatz einfordern.

Wichtige Rechtsprechung

  • BGH VIII ZR 73/00: Der Mieter trägt die Kosten für die Türöffnung, wenn er selbst den Schlüssel verloren hat oder aus Unachtsamkeit nicht in die Wohnung kommt.
  • LG Berlin 67 S 112/97: Der Vermieter haftet für defekte oder kaputte Schlösser – auch wenn die Öffnung durch einen Schlüsseldienst nötig ist.
  • OLG München: Die vorherige Benachrichtigung des Vermieters und eine Fristgewährung sind nicht nötig, wenn der Mieter sofortigen Zutritt zur Wohnung braucht (z.B. wegen Wasserschaden).

Was Mieter tun sollten: Praktische Tipps

1. Den Vermieter informieren: Rufen Sie den Vermieter an, bevor Sie einen Schlüsseldienst beauftragen. Nennen Sie ihm die Situation. Wenn das Schloss kaputt ist, wird er ggf. selbst einen Handwerker schicken – oder autorisiert den Schlüsseldienst.

2. Telefonisch einen Festpreis erfragen: Bevor der Schlüsseldienst anrückt, erkundigen Sie sich nach den Kosten. Ein seriöser Betrieb nennt einen Festpreis vor dem Einsatz – nicht danach. Ein Türöffnung kostet regulär ab 95 Euro, plus Anfahrt.

3. Alles dokumentieren: Fordern Sie eine schriftliche Rechnung an. Notieren Sie die Zeit, das Datum und die Uhrzeit. Falls der Vermieter zahlen soll, ist eine genaue Dokumentation wichtig.

4. Spare-Schlüssel regeln: Sprechen Sie mit dem Vermieter ab, wer im Notfall einen zweiten Schlüssel hat. Das erspart dir bei nächster Gelegenheit teure Schlüsseldienste.

Fazit: Wer haftet?

Der Mieter zahlt, wenn er selbst schuld ist (Schlüssel verloren, vergessen, selbst beschädigt).

Der Vermieter zahlt, wenn das Schloss mangelhaft ist oder nicht funktioniert.

Bei Streit: Schreiben Sie dem Vermieter schriftlich (per Post oder E-Mail), warum der Schlüsseldienst nötig war, und fordern Sie Kostenersatz – mit der Rechnung als Anlage.


Sie sind ausgesperrt und brauchen schnell Hilfe? Der 24/7 Notdienst von Schlüsseldienst Freund24 ist in Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern erreichbar. Türöffnung ab 95 Euro, Festpreis vor dem Einsatz. Notfalltelefon: 0174 43 61 333

Konkretes Anliegen? Wir helfen 24/7.

Festpreis vor dem Einsatz, Reaktionszeit 20–30 Min.